Deutscher Feuerwehrversand
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Die zehn häufigsten Fragen zum Feuerwehrehrenkreuz in Bronze finden Sie hier beantwortet:   

1) Welche Leistungen können mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze ausgezeichnet werden?
Die neue Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze wurde in erster Linie geschaffen, um den Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar zu machen, zum Beispiel junge Menschen, Frauen, Menschen mit Einwanderungsgeschichte oder Seiteneinsteiger. Die neue Stufe soll Anreize für neue Zielgruppen bieten, im Brandschutz mitzuwirken. Sie kann natürlich aber auch für hervorragende Verdienste verliehen werden, die sich der Würdigung durch die höheren Stufen bislang entziehen.

Grundsätzlich wird das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz verliehen für hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen, für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr und für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn der Feuerwehrangehörige sich in besonders erheblicher eigener Lebensgefahr befunden hat.

2) Ist das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze jetzt die neue Grundstufe?
Die Verleihung der Stufe Bronze ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Auszeichnung mit der Stufe Silber. Herausragende Verdienste können auch weiterhin unmittelbar mit der Stufe Silber als Eingangsstufe gewürdigt werden. Nach der Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze ist auch die spätere Auszeichnung weiterer Verdienste mit der Stufe Silber möglich. Die Stufe Gold wird weiterhin grundsätzlich nur nach einer bereits erfolgten Verleihung der Stufe Silber zuerkannt.

3) Wer kann das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze beantragen?
Alle beantragenden Stellen gemäß Regelung in den Ländern wie für die bisherigen Stufen.

4) Welche Fristen sind einzuhalten?
Der Antrag muss vier Wochen vor dem Verleihungsdatum durch die vorschlagende Stelle (Landesfeuerwehrverband, Landesgruppe, Bundesgruppe) in der Bundesgeschäftsstelle vorliegen. Entsprechend ist der Antrag spätestens acht Wochen vor dem Verleihungstermin bei der vorschlagenden Stelle einzureichen.

5) Welche Messzahl wird für die Verleihungen zu Grunde gelegt?
Für die Stufe des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze gilt, dass pro 800 aktiven Feuerwehrangehörigen eine Auszeichnung verliehen werden kann.

6) Welche Kosten entstehen für das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze?
Der Deutsche Feuerwehrverband erhebt für eine Auszeichnung mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze eine Gebühr von 45,20 EUR zzgl. 7 Prozent USt. Bei Direktversand, also nicht über Landesfeuerwehrverband, Landes- oder Bundesgruppe, wird zusätzlich eine Versandgebühr von fünf Euro erhoben. Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz wird nach Prüfung des Antrages in einem Etui mit Bandschnalle und Miniatur sowie Verleihungsurkunde ausgeliefert.


7) Wie erfolgt der Versand des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze?
Im Grundsatz erfolgt die Auslieferung über die vorschlagenden Stellen (Landesfeuerwehrverband, Landes- oder Bundesgruppe), sofern nicht im Einzelfall eine andere Regelung besteht.

8) Wo sind die Richtlinien einsehbar?
Die Richtlinien finden Sie hier.

9) Werden die Namen der Geehrten veröffentlicht?
Ja, eine Liste der Beliehenen veröffentlicht der Deutsche Feuerwehrverband quartalsweise im Internet unter www.feuerwehrverband.de/auszeichnungen. Nach Landesregelungen erfolgen Veröffentlichungen auch in Verbandszeitschriften.

10) Wer ist Ansprechpartner in der Bundesgeschäftsstelle?
Für weitere Fragen steht Ihnen Sandra Brosius jederzeit gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

Stand: 23. November 2011