
Gemeinsame Position des DFV, der AGBF Bund, des WFVD sowie des VdBwFw
Feuerwehr im Rettungsdienst – ein wichtiger Faktor in der deutschen Notfallrettung. Das Feuerwehr-Jahrbuch 2010 dokumentiert 1.990.058 notfallmedizinische Einsätze, die im Jahr 2008 alleine durch die Feuerwehren bewältigt wurden. Dies geschah mit annähernd 1.000 Rettungswagen und 463 arztbesetzten Rettungsmitteln. Alleine diese Zahlen dokumentieren eindrucksvoll, wie stark die Feuerwehren im Alltag der Notfallrettung in Deutschland verankert sind.
Zur geplanten Novellierung des Rettungsassistentengesetzes beziehen der Deutschen Feuerwehrverband (DFV), die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund), der Bundesverband Betrieblicher Brandschutz Werkfeuerwehrverband Deutschland (WFVD) sowie der Verband der Bundeswehrfeuerwehren (VdBwFw) deshalb wie folgt Stellung:
I. Position der Feuerwehren zum Erhalt der Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in
Die Ausbildungsstufe Rettungssanitäter/in ist für den Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Deutschland unverzichtbar; sie muss in der jetzigen Form in Umfang und Inhalt erhalten bleiben. Wichtig ist weiterhin die gegenseitige Anerkennung der Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in zwischen den Bundesländern. Eine wesentliche Forderung ist außerdem, dass die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter/in bei der künftigen Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in angerechnet wird.
II. Position der Feuerwehren zur Struktur der Ausbildung
Neben der jetzt vorgesehenen schulischen Vollzeitausbildung fordern die Feuerwehren eine Ausbildung in Modulen, die eine praxisgerechte Verzahnung zwischen theoretischen und praktischen Inhalten im Rahmen der feuerwehrtechnischen Ausbildung ermöglichen.
III. Position der Feuerwehren zum Fahren von Einsatzfahrzeuge
Die Ausbildung zum Fahren der entsprechenden Einsatzfahrzeuge ist Teil der Ausbildung zum/zur Rettungsassistent/in.
IV. Position der Feuerwehren zu künftigen Ausbildungsinhalten
Aus Sicht der Feuerwehr muss ein Katalog der Mindestausbildungsinhalte Bestandteil des Gesetzes werden.
Neben den medizinischen Ausbildungsinhalten müssen folgende rettungsdienstrelevante Themen Bestandteil der Ausbildung sein: Staatsbürgerkunde, Ordnungsrecht, Katastrophenschutzrecht, rettungsdienstlich relevante Rechtsnormen, Führungslehre, Gefahren an der Einsatzstelle, Zusammenwirken mit anderen Kräften der Gefahrenabwehr (z. B. Polizei, Feuerwehr u. a.), allgemeinbildende Inhalte, interkulturelle Berufskunde, Umgang mit belastenden Situationen, Grundlagen der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV), Grundlagen der Disposition von Rettungsdiensteinsätzen, besondere Einsätze mit hohem Organisationsaufwand (adipöser Patient, Suiziddrohung in schwierigen Lagen, CBRN-Lagen, Wasserrettungslagen, Höhen- und Tiefenrettungslagen, Höhlenrettung, usw.).
V. Position der Feuerwehren zur Qualifikation der Leitung an den Rettungsdienstschulen
Die Feuerwehren begrüßen die Diskussion zur Anhebung der Qualität der Schulleiter/innen. Die Aufgaben der Schulleitung erfordern fachliche, organisatorische und berufspädagogische Qualifikationen sowie die Eignung und Befähigung zur Personalführung. Der/die Schulleiter/in müssen daher eine mehrjährige Qualifizierung durch schulische und betriebliche Ausbildung durchlaufen wie der Ausbildungsweg zum gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst. Diese Berufsausbildung sollte durch die Weiterbildung zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK) ergänzt werden, sofern sie sie nicht einschließt.
Berlin, Juni 2011
Die Stellungnahme können Sie auch hier downloaden.