Deutscher Feuerwehrversand
Deutsches FeuerwehrmuseumDeutsche Jugendfeuerwehr

Präsidium

Das Präsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes besteht aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten als Vertreter der Landesfeuerwehrverbände, je einem Vizepräsidenten als Vertreter der Bundesgruppen (Werkfeuerwehr/Berufsfeuerwehr) sowie dem Bundesjugendleiter als Vizepräsident und Vertreter der Jugendfeuerwehren. Derzeit ist keine Frau in einer dieser Funktionen tätig; daher wird der Einfachheit halber im Text die männliche Form verwendet. Weitere Informationen zu Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums gibt es hier am Ende dieser Seite sowie in der Satzung des Deutschen Feuerwehrverbandes.


Hans-Peter Kröger

Präsident seit 2003
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der BÄKO Schleswig-Holstein eG aus Kaköhl/Kreis Plön (Schleswig-Holstein)
Jahrgang 1953
Vorsitzender der Stiftung „Hilfe für Helfer“ und des Vereins Deutsches Feuerwehr-Museum
Im DFV-Präsidium verantwortlich für Sozialwesen und Ehrenamt

Dr. h.c. Ralf Ackermann

Vizepräsident seit 1996
Ständiger Vertreter des Präsidenten
Kreisbrandinspektor/ Leiter Fachdienst Gefahrenabwehr- und Gesundheitszentrum beim Kreis Offenbach aus Rodgau/Krs. Offenbach (Hessen)
Jahrgang 1957
Vizepräsident im CTIF
Präsident Landesfeuerwehrverband Hessen
Im DFV-Präsidium verantwortlich für Deutsche Jugendfeuerwehr, Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit und Europa

Bernd Pawelke

Vizepräsident seit 1999
Brandschutzberater im Schadenmanagement der Deutschen Post AG aus Hersbruck (Bayern)
Jahrgang 1947
Im DFV-Präsidium verantwortlich für Vorbeugenden Brandschutz, Katastrophenschutz, Musik

Hartmut Ziebs

Vizepräsident seit 2003
Selbstständiger Unternehmer, Geschäftsführer der Gerüstbau Brandkamp Hagen aus Schwelm (Nordrhein-Westfalen)
Jahrgang 1959
Bezirksbrandmeister im Regierungsbezirk Arnsberg
DFV-Vertreter in der Fachgruppe „Feuerwehren-Hilfeleistung“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Im DFV-Präsidium zuständig für Einsatz/ Löschmittel/Umweltschutz und Ausbildung

Ludwig Geiger

Vizepräsident seit 2006
Branddirektor aus Gera (Thüringen)
Jahrgang 1954
Stellv. Vorsitzender AGBF-Bund
Vertritt die Bundesgruppe Berufsfeuerwehr
Im DFV-Präsidium verantwortlich für Gesundheitswesen und Rettungsdienst, Technik sowie Informations- und Kommunikationstechnik

Ulrich Behrendt

Vizepräsident seit 1998
Kommandant der Werkfeuerwehr Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH aus Giengen/ Brenz, Krs. Heidenheim (Baden-Württemberg)
Jahrgang 1958
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Werkfeuerwehren Baden-Württembergs
Vertritt die Bundesgruppe Werkfeuerwehr
Im DFV-Präsidium verantwortlich für Frauen und nichtöffentliche Feuerwehren

Johann Peter Schäfer

Bundesjugendleiter seit 2005
Lehrer an einer kaufmännischen Schule aus Sigmaringen, Landkreis Sigmaringen (Baden-Württemberg)
Jahrgang 1954
Vertritt die Deutsche Jugendfeuerwehr im DFV-Präsidium; DFV-Fachbereich Jugendarbeit

Aufgaben und Zusammensetzung

Der Präsident ernennt einen der Vizepräsidenten zu seinem ständigen Vertreter. Der Präsident und die sechs Vizepräsidenten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB; sie werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Der Bundesjugendleiter ist kraft Amtes Vizepräsident und Mitglied des Präsidiums.

Der Präsident leitet und repräsentiert den Deutschen Feuerwehrverband, ist Vorgesetzter aller hauptamtlichen Kräfte des Verbandes, beruft im Einvernehmen mit den zuständigen Organen die Funktionsträger, hat das Recht, Wahlvorschläge zu unterbreiten, kann an allen Tagungen des Verbandes teilnehmen und verleiht die Auszeichnungen des Deutschen Feuerwehrverbandes.

Das Präsidium gibt sich eine Zuständigkeits- und Kompetenzordnung. Es regelt die vereinsrechtlichen und administrativen Angelegenheiten der Organe des Deutschen Feuerwehrverbandes in einer Geschäftsordnung. Die Vizepräsidenten üben die ihnen nach einer Zuständigkeits- und Kompetenzordnung übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich aus. Sie können an allen Tagungen des Verbandes teilnehmen. Das Präsidium stellt ein und entlässt die hauptamtlichen Kräfte des Deutschen Feuerwehrverbandes und erlässt die Dienstordnung für die Bundesgeschäftsstelle. Das Präsidium entscheidet im Interesse des Verbandes unabwendbare und unaufschiebbare Angelegenheiten, die an sich anderen Organen zugewiesen sind. Die Entscheidung ist dem zuständigen Organ auf der nächsten Tagung bekannt zu geben.